Hausbesuche
Ist ein Patient aus medizinischen Gründen nicht in der Lage die Praxis aufzusuchen, besteht die Möglichkeit, die Therapie im Rahmen eines Hausbesuches durchzuführen. Dieser muss vom Arzt gesondert auf der Verordnung markiert werden und die Kosten werden somit von der Krankenkasse übernommen.